Abzgf. Kosten

Als Ausgaben werden anerkannt:

1. Alle Kosten, die aufgewendet werden, um Mieteinnahmen zu erzielen

2. die Grundsteuer und Versicherungsbeiträge

3. Kosten zur Vorbereitung der Mieteinnahmen hinsichtlich der Erhaltung- und Reparaturaufwendungen.

Grundvoraussetzung ist natürlich die Dokumentation der Kosten durch Rechnungen und nur ausschließlich durch Rechnungen. Verträge für Dienstleistungen an Gebäuden mit anschließenden Quittungen werden nicht anerkannt.

Vorsicht bei Position 1: Das ist <Kaugummi>. Rechtsanwalt Kosten für einen Mietvertrag werden z.B. nicht anerkannt. Dies nur als kleines Beispiel.

Kontakte | Termine | Impressum | Haftung | Der Senior | Der Junior