Die Einkunftsarten

Der Einkommensteuer unterliegen die Jahreseinnahmen abzüglich der entsprechenden Ausgaben aus folgenden Einkunftsarten (in Portugal nach Kategorien aufgeteilt):

Kategorie: A Arbeitnehmer

Kategorie: B Gewerbebetrieb, Freiberufler, Landwirtschaft

Kategorie: C entfallen

Kategorie: D entfallen

Kategorie: E Kapitaleinkünfte

Kategorie: F Vermietung

Kategorie: G Veräußerungsgewinn und ungeklärter Vermögenszuwachs

Kategorie: H Renten und Pensionen

Einerlei ist es, aus welchem Land und in welcher Währung die Einkünfte bezogen werden. Auch die Art der Zahlung ist unbedeutend. Alle Bezüge, sei es in Bar oder per Überweisung oder als Sachbezüge, etc. sind steuerpflichtig. Über die abzugsfähigen Kosten werde ich später berichten.

Hinweisen möchte ich darauf, dass bei Vorlage der Einkünfte aus der Kategorie B in Portugal Sozialversicherungspflicht besteht. Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen zu: Sozialversicherung

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