Veräußerungsgewinne

Allgemein

Gemäß den Artikeln 9 und 10 CIRS fallen unter diese Kategorie:

1.Veräußerungsgewinne

a) aus Verkauf von Grundvermögen,

b) aus der Übertragung von Vermögensgegenständen des Privat- in das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers,

c) aus Verkauf von Aktien-, Gesellschaftsanteilen, etc.,

d) aus entgeltlichen Übertragung von erworbenen Urheber-, Lizenzrechten sowie Know-How-Verträgen,

e) aus Abtretung von vertraglichen Rechten oder Rechten an Immobilien sowie

f) aus Transaktionen von Finanzderivaten, Optionen und Zertifikaten.

2. Entschädigungszahlungen

a) für Personenschäden, die nicht aufgrund gerichtlicher Anweisung gezahlt wurden,

b) für nicht nachgewiesene Schäden und

c) für entgangenen Gewinn

3. Zahlungen für Wettbewerbsverbot

4. Ungeklärter Vermögenszuwachs

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