Kapitaleinkünfte

Allgemein

Grundsätzlich sind in dieser Kategorie die Kapitaleinkünfte anzugeben.

Alle diese Einkünfte unterliegen – soweit sie in Portugal bezogen werden- der <Taxa Liberatória> (= Abgeltungssteuer) von 28% .

Dies bedeutet:

a) Mit dem Steuereinbehalt ist die Besteuerung abgeschlossen, die Einkünfte müssen zwar in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, eine Besteuerung findet aber nicht statt oder

b) Es kann beantragt werden, diese Einkünfte in die Einkommensteuererklärung mit einzubeziehen (Anlage E, Feld 4 B der ESt-Erklärung); die einbehaltene <Taxa Liberatória> wird angerechnet. Dies ist vorteilhaft, wenn der effektive persönliche Spitzensteuersatz unter 28% liegt.

Besonderheit bei Dividenden

Liegen Dividenden vor und Sie beantragen die Einbeziehung dieser Einkünfte in die Besteuerung. werden nur 50% der Dividenden besteuert (!!!!), die einbehaltene <Taxa Liberatóroa> wird aber voll angerechnet.

Es muss also gerechnet werden, welches Modell günstiger ist (wie oben a) oder b)

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