Selbständige Arbeit

Vorab:

Hat zwar nichts mit Steuerrecht zu tun, sollte man aber wissen:

1. Alle Selbständigen sind in Portugal sozialversicherungspflichtig (im Gegensatz zu Deutschland). Hier meine Ausführungen zur Sozialversicherung.

2. Jeder Selbständige (einschließlich Freiberufler) ist verpflichtet, für sich selbst eine betriebliche Unfallversicherung abzuschließen. Dies kennt man aus Deutschland unter dem Begriff der Berufsgenossenschaft. Werden Arbeitnehmer eingestellt, muss zusätzlich auch hier eine Unfallversicherung abgeschlossen werden.

3. Bevor jemand eine selbständige Tätigkeit in Portugal anmeldet sollte man sich erkundigen, ob Genehmigungen erforderlich sind. Es ist zweckmäßig, hier einen Anwalt zu befragen.

Hinweise:

4. Es gibt Steuervergünstigungen und auch Steuerbefreiungen für <Residente não Habituais>. Bitte meine Ausführungen brachten (begünstigter Steuersatz oder steuerfreie Einkünfte) beachten.

5. Bevor Sie beim Finanzamt Ihr Gewerbe/freiberufliche Tätigkeit anmelden, beachten Sie bitte unbedingt meine Ausführungen zur Gewinnermittlung.

6. Auch in Portugal gibt es Verlustvorträge. Hier der entsprechende Link

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