Lebensversicherungen

Lebensversicherungen werden besteuert mit dem Differenzbetrag zwischen den total eingezahlten Versicherungsbeiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme. Beispiel: 25 Jahre fixe monatliche Beiträge von 100,- € ergibt eine Einzahlungssumme von 30.000,- € (100,- € x 12 x 25). Zahlt die Versicherung nun aus 50.000,- €, dann sind 20.000,- € zu versteuern.

Eine begünstigte Besteuerung erfolgt (gültig ab dem 1.1.2001): Die entsprechenden Vorschriften ergeben sich aus artigo 3.º n.º 3 da Lei 30-G/2000 i.V.m. nº. 10 da Lei 109-B/2001 vom 27.12.

a) wenn in der ersten Hälfte der Versicherungslaufzeit mindestens 35% der gesamten Einzahlungen in die Lebensversicherung vorgenommen wurden und

b) die Auszahlung nach 8 Jahren Laufzeit erfolgt ist. Dann werden von dem o.a. Differenzbetrag nur 2/5 (= 40%) besteuert (nach o.a. Beispiel also 8.000,- €). Erfolgt die Auszahlung nach 5 bis 7 Jahren, werden vom Differenzbetrag 4/5 (= 80%) besteuert.

.

Hinsichtlich der Altverträge gilt folgende Regelung:

1.: Abschluss vor dem 31.12.1990: keine Steuerpflicht

2.: Abschluss vor dem 31.12.1994:

a) Laufzeit unter 5 Jahre: 100% steuerpflichtig

b) Laufzeit 5 bis 8 Jahre: 50% steuerpflichtig

c) Laufzeit mehr als 8 Jahre: steuerfrei

3. Abschluss vor dem 31.12.2000:

a) Laufzeit unter 5 Jahre: 100% steuerpflichtig

b) Laufzeit 5 bis 8 Jahre: 60% steuerpflichtig

c) Laufzeit mehr als 8 Jahre: 20% steuerpflichtig.

Kontakte | Termine | Impressum | Haftung | Der Senior | Der Junior