Residente não Habitual

Vorab:

Wenn jetzt im Folgenden von Steuervergünstigungen oder sogar Steuerbefreiungen gesprochen wird, gilt dies nur für <unbeschränkt steuerpflichtige> (Residente) in Portugal. Dies ist die Grundvoraussetzung aller Steuervergünstigungen für <Residente não Habitual>.

Bei den <Residenten> (= unbeschränkt steuerpflichtig) wird also unterschieden zwischen

a) <Residente normal> oder

b) <Residente não habitual>.

Der Residente <normal> unterliegt den allgemeinen Vorschriften des portugiesischen Einkommensteuerrechts und hat keinerlei Vergünstigung. Alle Einkünfte, auch die deutsche Rente oder Pension, unterliegen der normalen Einkommensteuer hier in Portugal. Und diese Besteuerung ist –im Gegensatz zu Deutschland- heftig.

Der <Residente não Habitual> kann einen Sondersteuersatz (für bestimmte Einkünfte, bezogen aus Portugal) und/oder Steuerbefreiung (für bestimmte Einkünfte, bezogen aus dem Ausland) beantragen. Hierzu ist aber unabdingbare Voraussetzung die Registrierung bei der Finanzverwaltung als <Residente não Habitual>.

Die Registrierung bei der Finanzverwaltung als <Residente não Habitual> ist nur möglich, wenn

a) wie bereits dargelegt der Steuerpflichtige in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig ist (steuerlicher Status = Resident),

b) vor dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Registrierung als <Residente não Habitual> darf der Steuerpflichtige in den letzten 5 Jahren nicht registriert gewesen sein bei der Finanzverwaltung als <Resident>,

c) ein Antrag gestellt wurde auf Registrierung als <Residente não Habitual> bis spätestens zum 31.3. des Folgejahres. Nach dem 31.3. des Folgejahres wird keine Änderung der Registrierung zum <Residenten não Habitual> mehr vorgenommen (die Steuervergünstigung ist verloren).

Beispiel:

Familie Mustermann lebt ab dem 1.3.2016 permanent in Lagos im eigenen Einfamilienhaus. Sie gehen zum Finanzamt und beantragen eine Steuernummer. Da noch kein Nachweis über die <Residencia> in Portugal vorliegt (fehlende Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung – Freguesia), erfolgt Einschreibung als <Non Resident>. Mit der Steuernummer geht die Familie Mustermann zur Freguesia und meldet sich dort an. Eine vorherige Anmeldung ohne Steuernummer geht nicht, denn –wie wir alle wissen- ohne Steuernummer läuft gar nichts. Nun geht man wieder mit dieser Anmeldung der Freguesia zum Finanzamt und beantragt Einschreibung als unbeschränkt Steuerpflichtiger. In der Ummeldung steht dann unter <Residente no Estrangeiro>: Não (sehr wichtig; unbedingt darauf achten).

Jetzt oder bis spätestens zum 31.3.2017 kann beim Finanzamt (Zentralfinanzamt Lisboa 3 Antrag auf <Residente não Habitual> gestellt werden.

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