Veräußerungsverlust
Auch die Veräußerungsverlusten sind vortragsfähig nach der u.a. Tabelle.
Hier aber ein wichtiger Hinweis:
Veräußerungsgewinne werden nur zu 50% versteuert, logischerweise können dann auch bei erwirtschaftetem Verlust nur 50% dieses Verlustes vorgetragen werden.
Steuerlich anerkannte Verluste |
Vortragsmöglichkeit |
---|---|
bis 2011 |
Frist abgelaufen |
2012 |
4 Jahre |
2013 |
5 Jahre |
2014 |
5 Jahre |
2015 |
5 Jahre |
2016 |
5 Jahre |
Wie bei Selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb, ein Verlust aus Veräußerungsgewinnen ist nicht ausgleichbar mit anderen positiven Einkünfetn.