Gewinne bei Aktienverkäufen, etc.

Die Veräußerungsgewinne (abzgl. Verluste) von Aktien und Gesellschaftsanteilen sind immer steuerpflichtig. Die Spekulationsfrist von 12 Monaten bei Aktien ist entfallen.

Der Veräußerungsgewinn ist voll steuerpflichtig, es erfolgt auch keine Indexierung. Auf diesen Gewinn ist jedoch ein spezieller Steuersatz von linear 28% (ab 2014) anzusetzen (Taxa especial de mais-valias). Die Höhe des Veräußerungsgewinnes beeinflusst nicht den Steuersatz bei den übrigen Einkünften.

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