Regime Normal

Normales Besteuerungsverfahren

Im normalen Besteuerungsverfahren wird der Gewinn ermittelt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Nicht anwendbar ist die in Deutschland bekannte Einnahme/Überschussrechnung.

Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung sind in Portugal gesetzlich geregelt.

Bitte daran denken:

Liegt Buchführungspflicht vor bzw. optiert man zur doppelten Buchführung ist es Pflicht, ein Bankkonto zu führen ausschließlich für betriebliche Zwecke. Für private Zwecke ist ein zweites Konto zu eröffnen.

Zahlungen ab einer festgesetzten Größenordnung dürfen nur via Überweisung, Scheck, etc. vorgenommen werden. Ab diesem Betrag sind also Barzahlungen nicht erlaubt, bei Nichtbeachtung werden Bußgelder festgesetzt.

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