Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Die folgenden Kosten können nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden:

1. Krankenversicherungsbeiträge des Unternehmers

2. Beiträge zur privaten Unfallversicherung

3. Lebensversicherungsbeiträge

4. Beiträge zu Pensionsfonds

5. Ertragssteuern (z.B. Einkommensteuer, Gemeindesteuer Derrama)

6. Gehaltszahlungen an den Unternehmer und an Familienangehörige

7. Bußgelder, Strafen

8. Eingangsrechnungen, in denen die Steuernummer ungültig ist

9. Nicht dokumentierte Kosten

10. Kosten für Schäden, die nicht versichert wurden

11. Nicht dokumentierte Reisespesen (fehlende Reisekostenabrechnung)

12. Benzin-/Dieselkosten, wenn Angabe des Kfz-Kennzeichens und des Km-Standes fehlen

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