Eingeschränkt abzugsfähige Kosten
Die folgenden Kosten sind nur begrenzt abzugsfähig:
1. PKW Abschreibungen
Die Anzahl der PKW's ist beschränkt auf den Unternehmer selbst zzgl. ein PKW pro Arbeitnehmer.
Kaufjahr |
Basis Abschreibung Elektroautos max. |
Basis Abschreibung Übrigen PKW's max. |
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vor 2010 |
29.927,87 € |
29.927,87 € |
2010 |
40.000,00 € |
40.000,00 € |
2011 |
45.000,00 € |
30.000,00 € |
2012 ff |
50.000,00 € |
25.000,00 € |
2. Reisekosten
Reisekosten des Gewerbetreibenden und der Familienangehörigen, soweit sie 10% des Umsatzes übersteigen.
3. Betrieblicher Anteil der Kosten der eigengenutzten Wohnung
Kosten des betrieblichen Anteils der eigengenutzten Wohnung, soweit sie 25% dieser Gesamtkosten übersteigen