TA auf Reisekosten und Km-Gelder

Werden Reisekosten und Km-Gelder nicht dem Kunden weiter berechnet, entsteht TA. Diese Kosten müssen dokumentiert sein via Reisekostenabrechnungen der Mitarbeiter. Fehlt die Reisekostenabrechnung werden diese Kosten steuerlich nicht anerkannt, unterliegen aber dann nicht der TA. Es ist ratsam, entsprechende Nachweise den Abrechnungen beizufügen (Quittung Café vom Besuchsort, Firmenstempel der besuchten Firma o.ä.).

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