TA auf Kosten ohne Belege

Liegen für Kosten eines Unternehmens keinerlei Unterlagen vor, können diese Aufwendungen logischerweise steuerlich auch nicht abgezogen werden. Darüber hinaus unterliegen sie der TA mit 50%.

Vorsicht mit den Belegen ohne Nachweis, denn dies kann <teuer> werden. Kein Steuerabzug, aber Besteuerung mit TA (Steuersatz 50% !!!!)

Liegen Aufwendungen vor, deren Beleg nicht ordnungsgemäß ausgestellt sind (z.B. Rechnungstext lediglich: Dienstleistungen ohne weitere Spezifikationen), sind diese Kosten steuerlich nicht absetzbar, unterliegen aber nicht der TA.

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