Steuerliche Abzüge

Ist der Werbungskosten-Begriff in Deutschland ein fast nicht mehr zu verstehender Irrweg durch Paragraphen, Richtlinien, Gesetzesverordnungen, etc., so ist in Portugal die Lösung ganz einfach.

Die Abzüge sind <bescheiden>. Kurz und knapp wurde im Gesetz festgesetzt, was abzugsfähig ist. Denken Sie bitte nicht an <Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte>, nicht an <Arbeitszimmer> oder <Doppelte Haushaltsführung>, nicht an <Fachzeitschriften>.

In Portugal sind abzugsfähig:

1. Pauschal

a) Pauschal 72% des zwölffachen monatlichen Mindestgehaltes des Jahres 2010 (RMMG: Remuneração mensal minima garantido), das sind 2014 4.104,- € oder -wenn höher - die Beiträge zur Sozialversicherung,

b) Pauschal 75% des zwölffachen monatlichen Mindestgehaltes des Jahres 2010 (RMMG: Remuneração mensal minima garantido), das sind 2014 4.275,- €, wenn Beiträge an Berufsverbände unabdingbare Voraussetzung der Arbeitnehmertätigkeit sind.

2. Zuzüglich

a) Entschädigung, die ein Angestellter wegen einseitiger Kündigung zahlen muss (wenn es so etwas in der Praxis gibt),

b) Gewerkschaftsbeiträge bis zu 1% des Jahresbruttogehaltes zzgl. 50%. (Gehalt p.a. 24.000,- €, abzugsfähig 24.000,- € x 1% = 240,- € + 50% = 120,- €. total 360,- €),

c) Spezielle Berufsgruppen (z.B. Berufssportler) Abzug der Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung bis zu 2.096,10 €

 
 
 

Das war es an Abzügen.

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